Flur 2 „Rotlauf“ Flurstücke 55, 56, 117

Rot : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Namengebend war in der Regel die rötliche Färbung des Bodens. Die Schreibung der älteren Belege lässt eine sichere Unterscheidung von Rod  nicht immer zu.

Rod : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Rodung; durch Rodung urbar gemachtes Stück Land.

Lauf : Allgemeine Bedeutung (frei nach SHFB): Lauf, Umlauf: Möglicherweise in der jägersprachlichen Sonderbedeutung „mit hohen Tüchern eingefasster Platz, wohin das Wild zum leichteren Abschuss getrieben wird“.

Laub : Allgemeine Bedeutung (frei nach SHFB): Namensbestandteil für Örtlichkeiten, die mit Laubwald bestanden sind oder an Laubwald grenzen, wo Laub als Tierfutter gesammelt wurde. Alternative: Ableitung von „Erlaubnis“ soweit es den rechtlichen Status des Flurstücks betrifft.

Welche dieser allgemeinen Deutungen in welcher Kombination für die Blofelder Flur „Rotlauf“ zutrifft ist nicht zu entscheiden. Es handelt sich jedenfalls heute um eine Ackerfläche ohne jede Waldnähe.

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