Flur 1 „Bornwingerte“ Flurstück 292

Born : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Brunnen, Quelle. Namengebend sind natürlich fließende, nicht gegrabene Quellbrunnen, aus denen geschöpft werden konnte; auch kleine Quellbrunnen im Wald und Wiesenquellen.

Wingert : Allgemeine Deutung (frei nach HFA): Der Flurnamen „Wingert“ bezieht sich als Weingarten auf einen (ursprünglich gehegten) Garten, der als privates Eigentum dem Gartenrecht unterlag (z.B. Schließung des Wingerts vor der Weinlese).

Unklar ist, ob es sich beim „Bornwingert“ in Blofeld tatsächlich um einen Weingarten handelt, oder ob der Flurname aus dem ehemaligen „Winnbergen“ von althochdeutsch winne, wunnja, wunna (Grasplatz, Weideplatz, Wiese) entstanden ist. Die Hanglage des Blofelder Bornwingerts nach Süden spricht zumindest nicht gegen „Weingarten“. Im Übrigen gab es auch im Stadtteil Reichelsheim einen „Wingert“ (siehe auch die beiden Weinblätter im Reichelsheimer Stadtwappen). Die „alte“ Straße nach Dauernheim trägt den Namen „Zum Weingarten„. Dies könnte sich aber auch auf die Lage eines Dauernheimer Weingartens beziehen.

Eine kleine „Quelle“ (Auslauf eines Drainagerohres)  ist am südlichen Ende der Flur unterhalb der „Schäfergärten“ im Graben am Feldweg nach wie vor sichtbar. Das Schichtenwasser aus dem Bornwingert und dem gesamten Oberfeld bis zur Autobahn A45 speist die Blofelder Weed.

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