Flur 1 „Vorm Herchesloch“ Flurstücke 312-314

Herches : Allgemeine Deutung: Nicht vorhanden; möglicherweise Eigenname.

Loch : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): „Loch“ bezieht sich in Flurnamen auf alle Arten von Geländevertiefungen, von der sanften Mulde bis zum steilen Taleinschnitt. Allerdings gibt es eine große Unsicherheit bezüglich der Überschneidung mit anderen Namen: „Lache“ (kleineres stehendes Gewässer), „Lache“ (Grenzmarkierung) oder „Loh“ (Gehölz, Wäldchen).

Loh : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): „Loh“ hat entweder die allgemeine Bedeutung von Gebüsch, Wald, Gehölz oder speziell zur Lohegewinnung (Gerberlohe, Eichenrinde) angelegtes Gehölz.

Der Flurname lässt sich nicht eindeutig ableiten. Sowohl die Interpretation als „Loch“ (Mulde, Einschnitt) am Rande des Eichelbergs als auch als „Loh“ (Gehölz zur Gewinnung von Eichenrinde) bieten sich an. Im hessischen Flurnamenantlas wird auf eine mögliche Ableitung vom Begriff „Herge“ hingewiesen, der auch als Eigenname interpretiert wird. Aus dem Jahr 1715 ist der Flurname „am hergen Pusch“ und „auf den hergen Puschweg“ belegt.

Diese Flurstücke sind genau wie die Fluren „Vor dem großen Garten“, „Am großen Garten“ und „Am Pfarrgarten“ im Neubaugebiet „Am Eichelberg“ aufgegangen.

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