Flur 3 „Die Wingerte“ Flurstücke 159-180

Wingert : Allgemeine Deutung (frei nach HFA): Der Flurnamen „Wingert“ bezieht sich als Weingarten auf einen (ursprünglich gehegten) Garten, der als privates Eigentum dem Gartenrecht unterlag (z.B. Schließung des Wingerts vor der Weinlese).

Unklar ist, ob es sich beim „Wingert“ in Blofeld tatsächlich um einen Weingarten handelt, oder ob der Flurname aus dem ehemaligen „Winnbergen“ von althochdeutsch winne, wunnja, wunna (Grasplatz, Weideplatz, Wiese) entstanden ist. Die Hanglage des Blofelder Wingerts nach Norden spricht eher gegen „Weingarten“.

Heute gibt es in dieser Flur Streuobstwiesen sowie Pferdekoppeln.

Interessant ist die Tatsache, dass es mit den „Bornwingerten“ in der Flur 1 einen weiteren „Wingert“ gibt (dieser allerdings in Südhanglage). Darüber hinaus sei auf die Weinblätter im Reichelsheimer Stadtwappen sowie auf die Bezeichnung „Zum Weingarten“ für die alte Straße von Blofeld nach Dauernheim hingewiesen.

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