Flur 3 „Vor der Mark“ Flurstück 231

Mark : Allgemeine Deutung (frei nach HFA): Mark bedeutet ursprünglich die „unwirtliche, grenzenlose Waldwildnis (…) zwischen einzelnen Siedlungsinseln“. Später wandelt sich die Bedeutung einerseits auf „Grenze“ und andererseits auf die Gesamtheit des durch die Grenze umschlossenen Gebiets („Gemarkung“). Die „Markwälder“ wurden von einer „Markgenossenschaft“ gemeinschaftlich genutzt.

Die Flurbezeichnung „Vor der Mark“ bezieht sich auf die Lage der Flur vom Dorf aus gesehen vor dem Markwald, der ehemals zur „Fuldischen Mark“ mit dem Verwaltungssitz in der Bingenheimer Burg gehörte. (Karte zur Fuldischen Mark)

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