Flur 5 „Die Grenzäcker“ Flurstücke 120, 121

Grenze : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Meist erst neuzeitliche Benennung nach der Lage an der Orts- oder Gemarkungsgrenze.

Acker : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Neben der allgemeinen Bedeutung als „bebautes Land“ sind hinsichtlich von Flurnamen verschiedene Typen zu unterscheiden: Benennung nach Namen, Amt oder rechtlichem Status („Schultheisenacker“, „Herrenacker“), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens („Steinacker“, „Rübenacker“), nach der Größe und Form des Geländes („Langacker“, „Krummacker“) oder nach der Lage bei bestimmten markanten Punkten („Ackher beym drey dorn“).

Das Flurstück liegt von Blofeld aus gesehen am Rand der engeren Gemarkung, auf jeden Fall aber an der Gemarkungsgrenze zu Bingenheim hin.

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