Flur 6 „Am Judenkirchhof“ Flurstücke 112, 113

Juden : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Es gibt eine Vielfalt von Flurnamen in Kombination mit dem Teilbegriff „Jude(n)„: Namen wie „Judenkirchhof“, „Judenfriedhof“ o.ä. weisen auf Begräbnisplätze hin. Namen wie „Judenweg“ oder „Judenpfad“ nehmen Bezug auf die spezifische Benutzung dieser Wege; „Judenacker“, „Judenwiese“ deuten darauf hin, dass es in der Siedlungsgemeinschaft Juden gab. „Judengasse“ kann auf ein jüdisches Ghetto hindeuten und „Judeneck“ oder „Judenbuckel“ können Flurstücke im Besitz von Juden sein. Die Flurnamen mit „Judenbusch“ oder „Judenhecke“ gehen vermutlich eher auf die Pflanzenbezeichnung „Judendorn“  für das Kreuzdorngewächs Zizyphus jujuba , nach Meinung anderer Autoren auf die Hecken- oder Hundsrose Rosa canina zurück. 

Kirchhof : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Ummauerter Raum um eine Kirche, auch Hof vor der Kirche. In manchen Flurnamenkombinationen auch „Begräbnisstätte“.

Der „Judenkirchhof“ bezeichnet eine Flur im Blofelder Wald unmittelbar südlich der Flur „Am Judenkirchhof„. Ob es dort im Wald einen Judenkirchhof als Begräbnisstätte gegeben hat ist derzeit nicht geklärt, aber sehr wahrscheinlich. Weitere Untersuchungen müssen die genaue Lage innerhalb der Abteilung 101 des Blofelder Waldes bestimmen (siehe auch den Ausschnitt aus der Gemarkungskarte von 1908 mit der dortigen trigonometrischen Einmessung).

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