Flut : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): ‚fließendes, strömendes Wasser, sich ausbreitende Wassermasse, Flut‘. Zumeist in der Verbindung mit dem Namensbestandteil „-graben“ haftet der Flurname an Wassergräben zur Be- und Entwässerung von Wiesen und Feldern.
Bach : Allgemeine Deutung (frei nach SHFB): Mit Bach wird in der Regel der Hauptwasserlauf einer Gemarkung bezeichnet.
Der (hessisch: die) Flutbach (Flutgraben) wurde anfangs des 19.Jahrhunderts zur Hochwasserentlastung des Flüsschens Horloff gegraben.
Die Brücke am nördlichen Ende der Flur steht unter Denkmalschutz.
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